Heizkostenabrechnung prüfen: Wann du 15 Prozent kürzen darfst
Bei Heizöl gehören auch Tankbestände und Brennstoffkosten zum Abrechnungscheck.
Die Heizkostenabrechnung liegt auf dem Tisch und unten steht eine Summe, die so gar nicht zu deinem Gefühl vom letzten Winter passt. Bevor du dich über das Heizen ärgerst, lohnt sich ein Blick auf die Rechnung. Teurer bedeutet nicht automatisch falsch. Aber falsch abgerechnet musst du auch nicht einfach hinnehmen.
Gerade jetzt ist der Check aktuell: Mainova hat die Fernwärmepreise im Tarif Wärme Classic zum 1. Oktober 2026 im Durchschnitt um rund 4,9 Prozent erhöht. Das steht in der Mitteilung des Versorgers. Diese Änderung erklärt allerdings nicht automatisch eine Abrechnung für einen früheren Zeitraum. Entscheidend sind die Preise und Verbrauchswerte, die tatsächlich zu deiner Rechnung gehören.
Heizkostenabrechnung prüfen: Diese Zahlen kommen zuerst
Leg die aktuelle Abrechnung neben die vom Vorjahr. Stimmen deine Wohnfläche, der Abrechnungszeitraum und die geleisteten Vorauszahlungen? Nach einem Umzug muss auch dein Nutzungszeitraum passen. Prüfe außerdem, ob sich der Verbrauch verändert hat oder vor allem der Preis gestiegen ist. Das sind zwei unterschiedliche Ursachen für eine höhere Rechnung.
Die Prüfliste der Verbraucherzentrale nennt weitere typische Stolperstellen: Reparaturen gehören nicht zu den umlagefähigen Heizkosten. Bei Heizöl sollten Anfangs- und Restbestand plausibel sein. Und die Kosten leer stehender Wohnungen dürfen nicht einfach auf die übrigen Mietparteien verteilt werden.
Schau auch auf den Verteilerschlüssel. Im Regelfall werden 50 bis 70 Prozent der Heizkosten nach Verbrauch verteilt. Der Rest richtet sich nach der Fläche. Ein Flächenanteil ist also nicht schon für sich genommen ein Fehler. Wenn dir die gesamte Betriebskostenabrechnung unübersichtlich vorkommt, hilft unser Check zu Fristen und häufigen Nebenkostenfehlern weiter.
Wann darfst du die Heizkosten um 15 Prozent kürzen?
Das Kürzungsrecht greift, wenn Wärme oder Warmwasser entgegen der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die Grundlage ist § 12 Heizkostenverordnung. Eine ausschließlich nach Wohnfläche verteilte Rechnung kann deshalb ein Anlass sein, genauer nachzufragen.
Es gibt gesetzliche Ausnahmen. Dazu können etwa Häuser mit höchstens zwei Wohnungen gehören, wenn die Vermietungsseite selbst eine davon bewohnt. Kläre deshalb zuerst, ob die Heizkostenverordnung für deine Wohnsituation gilt.
Die 15 Prozent beziehen sich auf deinen Anteil an den betroffenen, nicht vorschriftsmäßig abgerechneten Kosten. Du ziehst sie nicht pauschal von der gesamten Nebenkostennachzahlung ab. Auch eine hohe Rechnung allein begründet dieses Recht nicht.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Beträgt der betroffene Kostenanteil 1.000 Euro und besteht das Kürzungsrecht, entsprechen 15 Prozent 150 Euro. Entscheidend ist zuerst, ob der konkrete Abrechnungsfehler vorliegt. Die Rechnung mit dem Taschenrechner kommt danach.
Fernablesbare Zähler: Warum Ende 2026 wichtig ist
Neu installierte Verbrauchserfassungsgeräte müssen grundsätzlich seit Dezember 2021 fernablesbar sein. Für ältere, nicht fernablesbare Geräte läuft die allgemeine Nachrüst- oder Austauschfrist bis zum 31. Dezember 2026. Einzelne technische Ausnahmen und Härtefälle sind möglich. Die Einzelheiten stehen in § 5 Heizkostenverordnung.
Im Oktober 2026 ist ein alter Zähler deshalb nicht automatisch ein Grund für eine Kürzung. Zuerst kommt es darauf an, wann er eingebaut wurde und welche Pflicht für dieses Gerät gilt. Wer die geltende Fernablesbarkeitspflicht verletzt, kann ein Kürzungsrecht von drei Prozent auslösen.
Fehlende Verbrauchsinformationen sind ein eigener Prüfpunkt
Bei vorhandener fernablesbarer Ausstattung sieht § 6a Heizkostenverordnung monatliche Verbrauchsinformationen vor. Dazu gehören Angaben zum Verbrauch und Vergleichswerte. Fehlen die gesetzlich vorgesehenen Informationen oder sind sie unvollständig, kann ebenfalls ein Kürzungsrecht von drei Prozent bestehen. Das ist ein anderer Fall als die fehlende verbrauchsabhängige Jahresabrechnung.
Notiere deshalb, welche Mitteilungen du erhalten hast. Ein einzelnes vermisstes Schreiben solltest du zunächst bei der Hausverwaltung anfordern. Mehrere vermutete Fehler bedeuten nicht, dass du Kürzungen ohne Prüfung beliebig zusammenzählen kannst.
CO₂-Kosten: Wer übernimmt welchen Anteil?
Bei der gesetzlich vorgesehenen CO₂-Kostenaufteilung muss die Vermietungsseite ihren Anteil berücksichtigen. In die Heizkostenabrechnung gehören unter anderem dein Kostenanteil, die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung und die Berechnungsgrundlagen.
Wird dein Anteil nicht bestimmt oder fehlen die vorgeschriebenen Angaben, sieht § 7 CO₂-Kostenaufteilungsgesetz ein Kürzungsrecht von drei Prozent deines Heizkostenanteils vor. Es geht dabei nicht bloß um drei Prozent der CO₂-Abgabe. Die konkrete Aufteilung und mögliche Ausnahmen solltest du bei Unklarheiten fachkundig prüfen lassen.
So gehst du bei einer auffälligen Abrechnung vor
Markiere die unklaren Positionen und bitte schriftlich um Erläuterung. Fordere bei Bedarf Einsicht in die zugrunde liegenden Belege. Dieses Recht steht in § 556 BGB. Für Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung gilt grundsätzlich eine Frist von zwölf Monaten nach Zugang. Das ist jedoch keine zwölfmonatige Zahlungsfrist.
Beschreibe den vermuteten Fehler konkret und bewahre deine Nachricht auf. Bei einer möglichen Kürzung helfen Mieterverein oder Verbraucherzentrale, die Voraussetzungen und die richtige Berechnungsgrundlage zu prüfen. So wird aus einem unguten Gefühl ein nachvollziehbarer Einwand.
Unabhängig von der Abrechnung lohnt sich ein Blick auf die Heizung selbst. Wenn sie trotz aufgedrehtem Thermostat kalt bleibt, findest du bei uns mögliche Ursachen und sinnvolle nächste Schritte.
Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung
Darf ich jede Heizkostenabrechnung um 15 Prozent kürzen?
Nein. Dafür muss der gesetzlich beschriebene Fehler bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung vorliegen. Hohe Kosten reichen allein nicht aus.
Muss mein alter Zähler schon im Oktober 2026 fernablesbar sein?
Für viele ältere Geräte endet die Umrüstfrist erst am 31. Dezember 2026. Prüfe Einbauzeitpunkt und mögliche Ausnahmen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Check?
Hilfreich sind die aktuelle Abrechnung, die Vorjahresrechnung, Angaben zu deinen Vorauszahlungen und vorhandene Ablese- oder Verbrauchsinformationen. Für unklare Kostenpositionen kannst du Belegeinsicht verlangen.
Redaktioneller Stand: 7. Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Abrechnung.
Bildnachweis: Illustration mit KI erstellt.