Wann darf man den Weihnachtsbaum auf die Straße stellen?
Der Weihnachtsbaum hat seinen Dienst getan, nadelt bei jeder Berührung und soll möglichst schnell aus dem Wohnzimmer verschwinden. Trotzdem darfst du ihn nicht einfach irgendwann an den Straßenrand legen. Der richtige Zeitpunkt richtet sich nach den Regeln deiner Stadt oder Gemeinde.
Die kurze Antwort: Stelle den vollständig abgeschmückten Weihnachtsbaum erst zu dem Termin und an dem Ort bereit, den dein kommunaler Entsorger vorgibt. Zu früh oder am falschen Platz abgelegte Bäume können als illegale Abfallentsorgung gelten.
Wann wird der Weihnachtsbaum abgeholt?
In vielen Städten beginnt die Weihnachtsbaumabholung Anfang Januar. Einen einheitlichen Termin für ganz Deutschland gibt es jedoch nicht. Manche Entsorger fahren feste Straßen an, andere richten Sammelplätze ein oder nehmen den Baum am regulären Abfuhrtag der Biotonne mit.
Schau deshalb in den Abfallkalender deiner Kommune oder suche auf der Website des örtlichen Entsorgers nach „Weihnachtsbaumabholung“. Auch Abfall Apps zeigen häufig den passenden Termin für deine Adresse an. Das Umweltbundesamt empfiehlt ausdrücklich, die speziellen kommunalen Angebote zu nutzen.
Darf der Baum schon einige Tage vorher raus?
Nur wenn deine Kommune das erlaubt. Ein Abholtermin am 10. Januar bedeutet nicht automatisch, dass der Baum bereits an Neujahr eine gute Woche auf dem Gehweg wohnen darf. Er kann Fußgänger behindern, Radwege blockieren, bei Wind auf die Fahrbahn geraten und bis zur Abholung weiter nadeln.
Einige Entsorger nennen ausdrücklich ein Zeitfenster oder bitten darum, den Baum erst am Vorabend beziehungsweise am Morgen der Abholung bereitzulegen. Diese Vorgabe ist entscheidend. Fehlt eine klare Angabe, stellst du den Baum besser so spät wie möglich hinaus.
Wo darf der Weihnachtsbaum liegen?
Auch der Ablageort ist nicht überall gleich. Je nach Wohnort gehört der Baum an den Gehwegrand, zu einem gekennzeichneten Sammelplatz oder an den üblichen Bereitstellungsort für Abfälle. Lege ihn so ab, dass weder Gehweg noch Radweg, Grundstückszufahrt oder Straße blockiert werden.
- Halte Hauseingänge, Einfahrten und Kreuzungsbereiche frei.
- Lege den Baum nicht auf parkende Autos, Mülltonnen oder fremde Grundstücke.
- Nutze nur den vorgesehenen Sammelplatz.
- Beachte Vorgaben zur maximalen Länge. Große Bäume müssen mancherorts gekürzt werden.
Der Baum muss vollständig abgeschmückt sein
Lametta, Kugeln, Haken, Lichterketten und Reste des Verpackungsnetzes gehören nicht an den ausgedienten Baum. Entferne auch kleine Metallklammern und Dekoration, die sich zwischen den Zweigen versteckt hat. Die gesammelten Bäume werden je nach Kommune gehäckselt, kompostiert oder energetisch verwertet. Fremdstoffe stören diese Verarbeitung.
Ein Adventskranz ist übrigens kein kleiner Weihnachtsbaum. Draht, Kerzenhalter, Schleifen, Kunstschnee und Steckmasse machen ihn zu einem Materialmix. Zerlege ihn und entsorge die Bestandteile passend, statt ihn zur Baumsammlung zu legen.
Was tun, wenn du den Abholtermin verpasst hast?
Dann bleibt der Baum nicht bis zum nächsten Weihnachtsfest hinter dem Sofa. Viele Wertstoffhöfe, Grünabfallsammelstellen oder Kompostplätze nehmen abgeschmückte Weihnachtsbäume an. Ob die Abgabe kostenlos ist und wie groß der Baum sein darf, erfährst du beim örtlichen Entsorger.
In manchen Kommunen darf ein zerkleinerter Baum in die Biotonne. Das gilt aber nicht automatisch überall. Der Deckel muss sich schließen lassen und dicke Stammstücke können ausgeschlossen sein. Ganze Bäume gehören weder in die Restmülltonne noch daneben.
Wann sollte der Weihnachtsbaum überhaupt raus?
Viele Familien bauen den Baum nach dem Dreikönigstag am 6. Januar ab. Andere verabschieden sich bereits nach Silvester oder lassen ihn bis Lichtmess am 2. Februar stehen. Eine allgemeine Pflicht zum Abschmücken an einem bestimmten Tag gibt es nicht.
Bei einem echten Baum zählt zusätzlich der Zustand. Wird er sehr trocken, steigt besonders bei echten Kerzen die Brandgefahr. Offenes Feuer hat an einem trockenen Weihnachtsbaum nichts mehr verloren. Bis zum kommunalen Abholtermin kannst du den abgeschmückten Baum an einem geeigneten, sicheren Ort auf dem eigenen Grundstück lagern.
Erst Termin prüfen, dann Baum raus
Der Straßenrand ist kein Wartezimmer für ausgediente Weihnachtsbäume. Prüfe den örtlichen Abfallkalender, entferne wirklich den gesamten Schmuck und halte Wege sowie Zufahrten frei. So wird aus dem letzten Gang des Weihnachtsbaums keine kleine kommunale Hindernisstrecke.
Häufige Fragen zur Weihnachtsbaumabholung
Darf ich den Weihnachtsbaum in den Wald legen?
Nein. Auch ein natürlicher Baum ist dort Abfall und kann Rückstände von Dekoration oder Pflanzenschutzmitteln enthalten. Nutze die kommunale Sammlung oder eine zugelassene Annahmestelle.
Muss ich den Weihnachtsbaum in einen Sack packen?
Normalerweise nicht. Verpackungen und Netze müssen meist sogar vollständig entfernt werden. Entscheidend sind die Angaben deines Entsorgers.
Darf der Baum in die Biotonne?
Das hängt von der kommunalen Abfallsatzung ab. Teilweise sind kleine, zerkleinerte Mengen erlaubt. Ein ganzer Baum gehört nicht einfach in oder neben die Tonne.
