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Streik bei der Bahn - welche Rechte habe ich als Fahrgast?

Jessica Jantz • 23. Juni 2023

Was tun wenn die Bahn streikt? Das musst du wissen!

Über die Sommerferien 2023 drohen derzeit Warnstreiks, wie mehrere Medien unabhängig voneinander berichten. Droht damit das vollendete Chaos in der schönsten Zeit des Jahres? Womöglich! Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn du Tickets gebucht hast und dein Zug fährt wegen des Streiks nicht? Bekommst du bei einem Streik Geld zurück und muss die Bahn deine Unkosten erstatten? Wir haben uns schlau gemacht und haben hier einige wichtige Tipps für dich!


Geld zurück bei Bahnstreik – das steht dir zu


Wenn du im Besitz eines gültigen Bahntickets bist (extra für einen bestimmten Tag gebucht), hast du im Falle eines Streiks Anspruch auf Entschädigung. Du kannst dein Ticket stornieren und das Geld in Form eines Gutscheins bzw. einer Barauszahlung von der deutschen Bahn verlangen.


Spannend zu wissen: Das Recht gilt auch dann, wenn nur ein Teil deiner Verbindung ausfällt. Hier ein praktisches Beispiel: Du möchtest von Frankfurt am Main nach Dänemark fahren. Die Verbindung von Frankfurt nach Hamburg (erster Zwischenhalt) fällt aus, ab Hamburg würde dein Zug aber fahren. Du hast nun die Möglichkeit, die gesamte Strecke zu stornieren und die Bahn muss dir dein Geld zurückgeben!


Bei vergangenen Streikaktionen der Bahn gab es zusätzliche Möglichkeiten für Reisende. Du hattest beispielsweise die Möglichkeit, auch zuggebundene Tickets an anderen Tagen einzusetzen oder sie sogar dann zurückzugeben, wenn der eigentlich geplante Streik nicht stattfand. Ob diese Regelungen aber bei jedem Streik gelten, ist nicht ganz klar! Der beste Tipp ist, dich bei einem akuten Streik immer auf der Website des Bahnunternehmens genauer zu informieren.


Mit dem Zug unterwegs und dann streikt die Bahn – was du jetzt machen kannst


Es ist die absolute Vollkatastrophe! Du bist gerade mit der Bahn unterwegs und plötzlich wird ein Streik angekündigt. Wie kommst du jetzt nach Hause? Wie setzt du deine Reise fort? Hast du keine Möglichkeit mit deinem gekauften Ticket zum Ziel zu kommen, lasse dir das erst einmal an einem Bahnhof bestätigen. Dafür gehst du einfach nur zum Servicecenter und lässt dir bescheinigen, dass deine Zugverbindung ausfällt oder bedeutend Verspätung hat.


Kleiner Tipp: Nimm eine kräftige Portion Geduld mit, denn an Streiktagen gibt es am Bahnhof schnell Chaos!


Jetzt kannst du dir über die App der deutschen Bahn oder online auf der Website das Fahrgastrechte-Formular herunterladen. Das füllst du nun aus und sendest es an die Bahn. Du erhältst ein solches Formular auch direkt beim Servicecenter. Wenn du es lieber online machst, findest du hier eine Downloadmöglichkeit. Für alle Tickets, die in der DB-Navigator-App eingespeist sind, kannst du direkt per App die Entschädigung beantragen. Du wählst selbst, ob du die Rückerstattung per Banküberweisung oder als Gutschein erhalten möchtest.


Gut zu wissen: Wusstest du eigentlich, dass wenn du aufgrund einer Bahnverspätung zwei Stunden oder später am Ziel ankommst, 50 % des Ticketpreises erstattet werden? Nutze die Möglichkeit, auch ganz unabhängig von Streiks.


Steckengeblieben – wie du bei einem Bahnstreik ans Ziel kommen kannst


Die Bahn wird in Deutschland heftig kritisiert, wie wir finden, zurecht! Dennoch bemüht sich das Unternehmen im Streikfall, die Passagiere nicht im Regen stehen zu lassen. In der Vergangenheit wurden vom Unternehmen immer wieder Taxifahrten organisiert, die Passagiere ab dem Bahnhof ans Ziel bringen sollten. Streikt nur der Nahverkehr, dürfen Reisende nicht selten die Fernzüge nutzen, dazu gehören auch ICE und IC. Allerdings musst du hier darauf achten, dass die Bahn wirklich eine Freigabe erteilt hat, sonst gilt dein Ticket möglicherweise nicht.


Theoretisch ist es auch möglich, Fernbusse seitens der Bahn einzusetzen, um gewisse Ziele von großen Bahnhöfen aus anzufahren.


Wenn dir keine dieser Möglichkeiten weiterhilft und du womöglich sogar in einer fremden Stadt übernachten musst, heb für all deine Unkosten die Quittungen auf. Dazu gehören gebuchte Taxifahrten (wenn die Bahn keine Shuttles oder Sammeltaxen verfügbar macht) und natürlich auch die Hotel-Rechnung. Die kannst du nämlich später bei der Bahn einreichen, um deine Kosten geltend zu machen!


Wann muss die deutsche Bahn für mein Taxi bzw. mein Hotelzimmer bezahlen?


Stell dir vor, hunderttausende Passagiere kommen vom Bahnhof nicht mehr weg und buchen nun Taxen bzw. Hotels in ganz Deutschland. Das würde die Deutsche Bahn teuer zu stehen kommen. Eine Pflicht, alternative Verkehrsmittel bereitzustellen besteht nur dann, wenn du als Passagier geplant zwischen Mitternacht und 5:00 Uhr in der Früh ankommen würdest. Auch wenn die letzte Bahnfahrt eines Tages ausfällt, hast du das Recht auf einen Ersatz (z.B. ein Taxi).


Es gibt aber eine Beschränkung: Mehr als 80 Euro darf die Taxifahrt nicht kosten! Die Bahn hat aber die Pflicht, wenn du am gleichen Tag nicht mehr weiterfahren kannst, dir eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen. Bevor du also auf eigene Faust ein Hotel suchst, frag am Bahnhof nach, ob hier von der Bahn etwas angeboten wird.


Achtung: Diese Informationen sind nicht rechtsgültig und können von der Deutschen Bahn geändert werden! Informiere dich bitte im Vorfeld immer bei einem Bahnmitarbeiter, welche Möglichkeiten du hast!


Monatskarte für die Bahn – steht mir auch hier eine Entschädigung zu?


Du hast eine Monatskarte und nicht für den Streiktag direkt gebucht? Auch dann hast du Anspruch auf Entschädigung, wenn du bei einer geplanten Reise mehr als eine Stunde zu spät ankommst. Für Monats- oder Jahreskarten im Fernverkehr erhältst du pauschal fünf Euro, wenn dein Ticket für die zweite Klasse ausgelegt ist. In der ersten Klasse stehen dir 7,50 Euro pro Fahrt zu! Besitzt du die Bahncard 100 erhältst du in der zweiten Klasse 10,00 Euro und in der ersten Klasse sogar 15,00 Euro.


Weniger gibt es bei Sondertickets, wie z.B. dem Schönen-Wochenende-Ticket oder dem Länder-Ticket der Bahn. Hier gibt es gerade einmal 1,50 Euro für die Fahrt in der 2. Klasse und 2,50 Euro für die 1. Klasse. Die Falle dabei: Auszahlungen erfolgen frühestens ab einem Betrag von 4,00 Euro. Du musst also mehrere Verspätungen „sammeln“, bevor die Bahn dir dein Geld auch wirklich auszahlt.


Fazit: Bahnstreiks sind nervig, aber du hast als Fahrgast auch Rechte


Zugegeben, die Ankündigung eines Streiks über die Sommermonate ist ziemlich unangenehm. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es zu begrüßen, dass mehr Menschen die Bahn für ihren Urlaub nutzen. Wenn dann aber gestreikt wird, kann das zu sehr viel Missmut führen. Umso wichtiger ist, dass du deine Rechte kennst und dein Geld zurückverlangst. Denn wenn du für einen Service zahlst, musst du ihn natürlich auch nutzen können. Hast du Fragen zu dem Thema, schreib uns einfach oder erzähle von deinen Erfahrungen. Wenn genug Erfahrungsberichte zusammenkommen, veröffentlichen wir gern eine eigene Rubrik dazu! 

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