Du bist schwanger, aber nicht krank. Dennoch wünschst du dir für dich und dein Baby nur das Beste und der Job kann manchmal ganz schön stressig werden. Gerade wenn es dein „erstes Mal“ ist, hast du viele Fragen im Kopf und bist dir unsicher, wie lange du eigentlich arbeiten darfst. Und was ist mit schweren Lasten im Arbeitsalltag? Bei uns bekommst du den Rundum-Einblick in alle Themen und erfährst, wann du in den wohlverdienten Mutterschutz gehen kannst.
Mit dem Mutterschutzgesetz hat Vater Staat (oder doch lieber Mutter?) ein unsichtbares Schutzschild gezaubert, dass dich während der Schwangerschaft und nach der Geburt deines Kindes begleitet. Es schützt dich vor:
Was genau steckt aber dahinter? Mit dem Mutterschutzgesetz wird geregelt, ab wann du als werdende Mama besonderen Schutz genießt und welche Rechte und Pflichte damit einhergehen. Grundsätzlich beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin deines Babys und endet acht Wochen nach der Geburt.
Während dieser Zeit darfst du nicht arbeiten, außer du möchtest es selbst. Berechne einfach mit einem Mutterschutzrechner, wann der Zeitpunkt gekommen ist. Selbst wenn du theoretisch deinen Job ausüben dürftest (wenn du es willst), solltest du dir auch bei einer selbstständigen Tätigkeit die Ruhe für dich und den kommenden Nachwuchs können.
Während du schwanger bist, hast du ein Recht auf besondere Rücksichtname am Arbeitsplatz. Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass du unter optimalen Bedingungen arbeitest und keine Gefahr für dich oder deinen Nachwuchs entsteht. Das heißt beispielsweise, dass du keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten darfst und auch nicht mit schädlichen Stoffen jonglieren musst.
Ergonomie und Pausen sind ebenfalls wichtiger Bestandteil deiner Schwangerschafts-Privilegien!
Auf deinen Arbeitgeber kommen noch mehr Aufgaben zu, er muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und bei Bedarf Anpassungen an deinen Arbeitsplatz vornehmen. Wenn du bedingt durch die Arbeitsbedingungen nicht weiterarbeiten kannst, hast du das Recht auf einen alternativen Arbeitsplatz. Ist das nicht möglich, muss ein Beschäftigungsverbot verhängt werden.
Gut zu wissen: Wurde ein Beschäftigungsverbot verhängt, bleibst du nicht ohne Kohle. Dir steht dein bisheriger Bruttolohn selbst dann zu, wenn du während der Schwangerschaft nicht einmal im Betrieb warst.
Eine der beruhigendsten Regeln im Mutterschutzgesetz ist der besondere Kündigungsschutz. Sobald du deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählt hast, darf er dir bis zum Ende deines Mutterschutzes und sogar vier Monate nach der Geburt nicht kündigen. Der Schutz gilt also auch während der Elternzeit.
Das hat der Gesetzgeber so entschieden, damit du dich voll und ganz auf deine Schwangerschaft und die bevorstehende Geburt konzentrieren kannst. Angst um den Arbeitsplatz wäre jetzt wirklich fehl am Platz.
Achtung: Mancher Arbeitgeber handelt nicht unbedingt nach dem Gesetz. Wurdest du gekündigt und bist schwanger, wende dich an den Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht, um deine Rechte durchzusetzen.
Mit einem kleinen Babybauch im Büro zu sitzen, kann ganz schön herausfordernd sein. Aber keine Sorge, mit ein wenig Planung meisterst du den Arbeitsalltag spielend. Ein guter Anfang ist, auf deinen Körper zu hören. Wenn er nach einer Pause verlangt, dann nimm sie dir. Wichtig ist auch, dass du während der Arbeit hydriert bleibst und gesunde Snacks genießt.
Du wirst überrascht sein, wie hilfreich kleine Anpassungen sein können. Hier sind ein paar bewährte Mama-Tipps, die dir den Arbeitsalltag erleichtern:
Deine Schwangerschaft ist noch so neu und du hast keine Lust, dich mit jedem darüber zu unterhalten? Damit deine Kollegen dich verstehen und Rücksicht auf dich nehmen können, ist Offenheit wirklich wichtig. Du musst keine Angst haben, dass du als schwangere Frau eine Belastung für die anderen bist. In einem guten Team sind die Kollegen eine Unterstützung und freuen sich mit dir.
Tipp: Wenn dir die ältere Kollegin aus der Abteilung ihre Ratschläge erteilt, hör zu und lächle. Manchmal ist es doch spannend, Geschichten von anderen zu hören.
Sei auch offen zu deinem Arbeitgeber und teile ihm mit, wie es dir geht. Wenn du mit einer bestimmten Aufgabe nicht klar kommst, sprich darüber. Wenn der Chef will, findet sich immer eine Tätigkeit, die besser zu deiner aktuellen Verfassung passt. Denke dran: Du bist schwanger und du hast Rechte!
Während deiner Schwangerschaft gibt es einige Arbeitsbedingungen, die für dich und den Nachwuchs nicht tragbar sind. Manche Aufgaben, die du vorher locker gemeistert hast, können jetzt zu anstrengend oder sogar gefährlich sein. Dein Arbeitgeber muss dich davor schützen. Du musst weder die schweren Kanister tragen noch im Gartenbau mit Pestiziden arbeiten. Wusstest du auch, dass Tätigkeiten mit hohen Temperaturen, starkem Lärm oder Erschütterungen tabu sind?
Dein Wohl und das deines Babys haben absolute Priorität und daher darfst du nur dort arbeiten, wo es wirklich sicher ist. Finger weg gilt auch von Leitern oder vor Einsätzen, wo du dich ständig bücken musst.
Die Nacht ist zum Schlafen da, außer du hast gerade Nachtschicht. Als werdende Mama hast du auch hier ein Privileg. Im Mutterschutzgesetz ist klar definiert, dass du zwischen 20:00 und 06:00 Uhr nicht arbeiten darfst. Gleiches gilt übrigens auch für Feiertage und Sonntage – die gehören dir!
Ausnahme: Wenn du es ausdrücklich genehmigst und möchtest, können Sonderregelungen getroffen werden. Aber ganz ehrlich – ein guter Schlafrhythmus ist wichtiger als Nachtschicht, oder?
Bei den Überstunden sieht es übrigens ähnlich aus. Bist du schwanger, darfst du keine Überstunden machen. Das heißt, du arbeitest die vertraglich vereinbarten Stunden und keine Minute mehr. Damit bekommst du die Gelegenheit, dir genug Zeit für Erholung und Entspannung zu gönnen, die du in der Schwangerschaft wirklich brauchst.
Wenn dein kleines Wunder zur Welt gekommen ist, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Jetzt startet die Elternzeit und die ist dir und deinem Baby gewidmet. Ihr habt die Möglichkeit, eine intensive Bindung aufzubauen. Bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind sind möglich, ob du sie am Stück nimmst, mit dem Vater teilst oder sie generell aufteilst, ist deine Entscheidung.
Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich informieren musst, wie lange du weg sein wirst. Die ersten zwei Jahre müssen dabei festgelegt sein, das dritte Jahr kannst du später noch anmelden.
Um finanziell über die Runden zu kommen, ist das Elterngeld gedacht. Es soll dir dabei helfen, den Verdienstausfall während der Elternzeit zu kompensieren. Im Durchschnitt liegt es zwischen 65 % und 67 % deines vorherigen Nettoeinkommens, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Wie viel es exakt ist, hängt von deinem individuellen Einkommen ab.
Tipp: Nutzt als kleine Familie den Partnerschaftsbonus. Er macht es euch möglich, für vier Monate Elterngeld-Plus zu erhalten, wenn ihr beide Teilzeit arbeitet. Ihr geht beide eurer Tätigkeit nach und seid für euren Sprössling da – besser geht’s nicht, oder?
Nach der Elternzeit wieder zu arbeiten, sorgt bei mancher Mama für Bauchgrummeln. Überlege dir rechtzeitig, wann und wie du zurückkehren magst. Gleich wieder Vollzeit oder ist dir eine stufenweise Rückkehr lieber? Es ist hilfreich, wenn du dich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber austauschst und mit ihm gemeinsam einen Plan entwickelst, der deinen Bedürfnissen gerecht wird.
Teilzeitmodelle oder Homeoffice sind tolle Möglichkeiten, wie du Kind und Arbeit unter einen Hut bekommst. Sichere dir außerdem rechtzeitig einen Platz in der KITA, die sind rar gesät und sehr begehrt.
Ausgewogene Ernährung, optimiertes Stressmanagement und eine gehörige Portion Humor machen dir die Arbeit während der Schwangerschaft leichter. Ja, du kannst jetzt nicht mehr alles und vielleicht müssen dir die Kollegen das Druckerpapier sogar bis zum Gerät tragen. Auf der anderen Seite bist du immer noch eine wertvolle Arbeitskraft und das solltest du nicht vergessen.
Damit ist spätestens ab Beginn des Mutterschutzes Schluss. Diese Zeit gehört dir und deinem Kind. Nichts ist wichtiger, als dass ihr beide die neun Monate Kugelzeit miteinander wuppt und ihr euch aufeinander freuen könnt.
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